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RFH, 12.01.1932 - I D 3/31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 07.05.1957 - I 283/56 U
Zuordnung von Einkünften zum langfristigen Realkreditgeschäft der privaten …
zur Ermittlung des steuerlich begünstigten Teils nach dem Verhältnis der Gesamteinnahmen zu den Einnahmen aus dem langfristigen Realkreditgeschäft aufzuteilen ist (vgl. Gutachten des Reichsfinanzhofs I D 3/31 vom 12. Januar 1932, Slg. Bd. 30 S. 218, Reichssteuerblatt - RStBl - S. 299).Der Senat stimmt dem Reichsfinanzhof darin zu, daß nur diejenigen Einnahmen steuerlich begünstigt sind, die sich unmittelbar aus der Gewährung des Realkredits ergeben (Gutachten des Reichsfinanzhofs I D 3/31 und Urteil des Reichsfinanzhofs I 341/40 vom 6. Mai 1941, RStBl S. 860).
- BFH, 17.05.1952 - I 39/52 S
Körperschaftsteuer bei Kreditanstalten - Ausgleichsforderung gegen ein Land
Zum Kommunalkreditgeschäft gehören Kreditgeschäfte mit anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften als Gemeinden oder Gemeindeverbänden ebenfalls (vgl. Gutachten des Reichsfinanzhofs I D 3/31 vom 12. Januar 1932, Slg. Bd. 30 S. 218, Reichssteuerblatt - RStBl. - 1932 S. 299; sowie Urteil I 4/40 vom 2. Juli 1940, Slg. Bd. 49 S. 137, RStBl. 1940 S. 939).